Satzung des KV Jena

Präambel

Der Schutz unserer natürlichen Lebensressourcen, die Gleichberechtigung aller Menschen sowie der Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie sind für uns elementare Werte und Grundsätze. Entlang dieses Selbstverständnisses formulieren wir, die Mitglieder des Kreisverbandes Jena von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Leitlinien unserer Politik für das Land, die Region und ganz besonders die Stadt Jena.

Charakteristika dieser Leitlinien sind die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen, Bürger*innennähe und Transparenz politischer Entscheidungen, die Gleichberechtigung der Geschlechter, die soziale Verantwortung gegenüber unseren Mitmenschen, Toleranz und Weltoffenheit sowie die strikte Ablehnung von gewalttätigem Extremismus, insbesondere Rechtsextremismus, und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Wir stehen für eine starke Zivilgesellschaft ein. An diesen Prinzipien soll sich unser politisches und gesellschaftliches Handeln messen lassen. In Ergänzung der Bundes- und Landessatzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geben wir uns als Kreisverband Jena auf der Basis dieser Präambel folgende Satzung:

§ 1 Name, Sitz und Geltungsbereich

1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Jena ist ein Kreisverband im Landesverband Thüringen der Bundespartei „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ im Sinne von § 4 Abs.2 PartG. Die Kurzbezeichnung lautet „Die Grünen Jena“, „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Jena“ bzw. „Grüne Jena“.

2. Sitz und Tätigkeitsbereich des Kreisverbandes ist die kreisfreie Stadt Jena. Das Logo ist das der Bundespartei „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ versehen mit dem Schriftzug „Jena“.

3. Alle Gremiensitzungen des Kreisverbands sind grundsätzlich öffentlich.

4. Die Finanzordnung ist Teil dieser Satzung.

§ 2 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Kreisverbandes können natürliche Personen werden, die keiner anderen Partei angehören und sich den Grundsätzen der Partei „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ verpflichtet fühlen.

2. Über die Aufnahme entscheidet der Kreisvorstand mit einfacher Mehrheit. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Mitgliedschaft. Im Fall einer Zurückweisung der Aufnahme kann der*die Bewerber*in dagegen schriftlich Widerspruch bei der nächsten Mitgliederversammlung einlegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Bestätigung der Ablehnung mit einfacher Mehrheit. Der*Die Antragsteller*in ist anzuhören. Die Zurückweisung durch den Kreisverband ist schriftlich zu begründen.

3. Jedes Mitglied hat die Pflicht,

  1. die Satzung einzuhalten,
  2. die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Organe des Kreisverbandes anzuerkennen,
  3. vor dem Gremium Rechenschaft abzulegen, das es in ein Amt, Mandat oder eine Funktion innerhalb der Partei gewählt hat
  4. sowie weitere Pflichten, die sich aus der Finanzordnung ergeben.

§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ummeldung in einen anderen Kreisverband, Ausschluss oder Tod. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung in Textform gegenüber dem Kreisvorstand.

2. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn der Tatbestand des §3 Abs. 4 der Finanzordnung erfüllt ist, oder wenn das Mitglied in grober Weise gegen den Grundkonsens der Partei verstoßen hat. In diesem Fall entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit nach ordentlicher Einladung und Anhörung des/der Betroffenen. Gegen die Entscheidung kann gemäß §3 Abs. 5 der Satzung des Landesverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen beim Landesschiedsgericht Widerspruch eingelegt werden.

§ 4. Organe und Arbeitskreise

1. Die Organe des Kreisverbandes im Sinne des §8 PartG sind die Mitgliederversammlung und der Kreisvorstand.

2. Die Mitglieder können zur fachlichen Entwicklung des Kreisverbandes und inhaltlichen Vertiefung Arbeitskreise gründen. Arbeitskreise sollen regelmäßig tagen und müssen beim Vorstand angezeigt werden. Voraussetzung für eine An- oder Aberkennung als Arbeitskreis ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung. Arbeitskreise können sich Sprecher*innen wählen.

§ 5 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist als Hauptversammlung gemäß §9 Abs. 1 PartG das oberste beschlussfassende Gremium des Kreisverbandes. Parteilose Nichtmitglieder haben das passive Wahlrecht, sofern dem nicht andere Bestimmungen entgegenstehen. Die Mitgliederversammlung findet mindestens zweimal jährlich statt. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 % der Mitglieder anwesend sind, und die Ladungsfrist eingehalten wurde. Die Einladung erfolgt in Textform mit einer Ladungsfrist von 2 Wochen durch den Kreisvorstand unter Angabe des Tagungsortes und des Tagungsbeginns. Eine vorläufige Tagesordnung wird beigefügt. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Ladungsfrist um bis zu 7 Tage verringert werden.

2. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

  1. Wahl und Abwahl der Vorstandsmitglieder,
  2. Beschlussfassung über Programm und Satzung, sowie deren Änderungen
  3. Beschlussfassung über die Aufstellung und Benennung von Wahlkandidat*innen,
  4. Beschlussfassung über die Auflösung des Kreisverbandes sowie Fusionen mit anderen Kreisverbänden,
  5. Wahl der Rechnungsprüfer*innen nach §6 der Finanzordnung,
  6. die finanzielle Entlastung des Vorstands nach §7 der Finanzordnung,
  7. Wahl der Delegierten für die Landes- und Bundesdelegiertenversammlung sowie gegebenenfalls weitere Gremien auf Landesebene gemäß der Satzung des Landesverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen und
  8. Ausschluss sowie ggf. Aufnahme eines Mitglieds.

3. Inhaltliche Beschlüsse dürfen nur zu Punkten der vorläufigen Tagesordnung getroffen werden, welche mit der Einladung versendet wurden. Ausnahme sind dringliche Anträge. Die Dringlichkeit ist zu begründen und durch Beschluss von 3/4 oder anwesenden Mitglieder zu bestätigen.

4. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Beschlüsse über die Satzung und Auflösung/Fusion des Kreisverbands erfordern eine 2/3-Mehrheit (qualifizierte Mehrheit) der abgegebenen gültigen Stimmen. Alle Personenwahlen sind geheim. Für Wahlen gilt das Frauenstatut des Bundesverbands. Der Wahlablauf wird durch die geltende Geschäftsordnung bestimmt. Es wird ein (Beschluss-) Protokoll geführt und parteiintern öffentlich gemacht.

5. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand oder einzelnen Vorstandsmitgliedern mit der für die Wahl notwendigen Mehrheit auf schriftlichen Antrag, der der Einladung zur Mitgliederversammlung beizufügen ist, das Misstrauen aussprechen und damit abwählen.

6. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Jena sowie die einzelnen Arbeitskreise, die Grüne Jugend Jena und die Grüne Hochschulgruppe Jena. Anträge für die Mitgliederversammlung müssen 7 Tage vorher beim Kreisvorstand eingehen und vor der Mitgliederversammlung an die Mitglieder in Textform versandt werden.

7. Der Vorstand hat eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn 10% der Mitglieder oder 10 Mitglieder dies schriftlich dem Vorstand gegenüber beantragen oder die Mehrheit des Kreisvorstandes dies beschließt.

8. Die Versammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass sie nur mitgliederöffentlich ist.

§ 6 Der Kreisvorstand

1. Der Kreisvorstand besteht aus zwei Vorstandssprecher*innen, einem*einer Schatzmeister*in und vier Beisitzer*innen. Zusätzlich können die Stadtratsfraktion und die Grüne Jugend Jena durch Wahl im jeweiligen Gremium je eine Person aus ihren eigenen Reihen für den Vorstand vorschlagen, diese müssen Mitglied des Kreisverbands sein und durch eine Wahl von der Mitgliederversammlung des KV Jena bestätigt werden. Nach erfolgreicher Wahl werden sie Teil des Beisitzes und sind stimmberechtigt. Den geschäftsführenden Vorstand bilden die oben Genannten ohne Beisitzer*innen. Der geschäftsführende Vorstand kann eine*einen Geschäftsführer*in bestellen. Der geschäftsführende Vorstand beschreibt Aufgaben und Entlohnung des*der zu bestellenden Geschäftsführer*in und legt dies der Mitgliederversammlung zum Beschluss vor.

2. Die Wahl des Kreisvorstandes erfolgt für die Dauer von 2 Jahren. Der Kreisvorstand koordiniert die inhaltliche und organisatorische Arbeit für das Kreisgebiet, ist verantwortlich für die Einbindung von Mitgliedern und kann Stellung nehmen zu allen Fragen der Politik. Der Vorstand kann sich selbst eine Geschäftsordnung geben. Es soll eine enge Verbindung zu der kommunalen Vertretung der Partei hergestellt werden.¹

3. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten den Kreisverband nach innen und gemäß §26 Abs. 2 BGB nach außen. Ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes ist für einzelne Rechtshandlungen allein vertretungsberechtigt, wenn sie*er von der Mitgliederversammlung dazu ermächtigt worden ist. Für den*die Schatzmeister*in gilt insbesondere §5 der Finanzordnung.

4. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, der geschäftsführende Vorstand an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Gesamtvorstandes gebunden.

5. Der Vorstand tagt öffentlich, kann aber mit einfacher Mehrheit beschließen, dass Tagesordnungspunkte nur mitgliederöffentlich oder vorstandsintern zu behandeln sind. Die Entscheidung ist zu begründen. Vorstandssitzungen sollen mindestens einmal pro Monat stattfinden. Auf Antrag von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern ist eine Vorstandssitzung einzuberufen. Die Mitglieder sind über die Beschlüsse des Vorstandes zu informieren; Angefertigte Protokolle sind zu archivieren.

6. Für den Fall des Ausscheidens einzelner Mitglieder des Vorstandes hat die nächste Mitgliederversammlung Nachwahlen vorzunehmen. In diesem Fall endet die Amtszeit der Nachgewählten mit der Amtszeit des ursprünglich gewählten Vorstands.

7. Jedes Mitglied des Kreisverbandes kann in den Kreisvorstand gewählt werden. Wahlbeamte, Regierungsmitglieder und Fraktionsvorsitzende können nicht das Amt der Vorsitzenden bekleiden. Sozialversicherungspflichtige Angestellte des Kreisverbandes können nicht Mitglied im Kreisvorstand sein.

§ 7 Kinderbetreuung

1. Für alle Mitgliederversammlungen, Arbeitskreissitzungen und Vorstandssitzungen soll eine qualifizierte Kinderbetreuung nach Bedarf angeboten werden.

§ 8 Inkrafttreten

1. Diese Satzung tritt am Tag ihres Beschlusses auf der Mitgliederversammlung am 16.02.2012 in Kraft.

¹Gemäß der Satzung des Vereins „Grünes Haus Jena e.V. – Verein zur Förderung von Umweltinitiativen“ sind die Vorstandsmitglieder Vereinsmitglieder dieses Vereins.

Zuletzt verändert bei der Mitgliederversammlung am 25.03.2022