In der Satzung des Kreisverbands haben unsere Mitglieder die Grundregeln für unsere Organisation und Zusammenarbeit festgelegt. Sie ist das höchste Regelwerk auf Kreisebene und definiert unter anderem die Rechte jedes einzelnen Parteimitglieds oder die Zusammensetzung des Vorstands.

Ein besonderes Merkmal bei Bündnis 90/Die Grünen: Unser Kreisverband verfügt über weitreichende Autonomie in programmatischen, satzungsbezogenen, finanziellen und personellen Fragen – solange dies im Einklang mit dem Grundkonsens der Bundespartei steht (§ 11 Abs. 2 der Satzung der Bundespartei).

Die Finanzordnung regelt den verantwortungsvollen Umgang mit den finanziellen Mitteln unseres Kreisverbands. Sie schafft Transparenz, Nachvollziehbarkeit und klare Zuständigkeiten – etwa bei der Haushaltsaufstellung, der Mittelverwendung und der Rechenschaftslegung.

Besonders wichtig ist uns dabei: Parteigelder sind Gemeinschaftsmittel. Ihre Verwendung orientiert sich an unseren politischen Zielen und dem Prinzip der sparsamen, wirtschaftlichen Haushaltsführung. Die Finanzordnung legt außerdem fest, wer wofür zuständig ist – vom Kreisvorstand über die Schatzmeisterei bis zur Mitgliederversammlung.

Die Geschäftsordnung des Vorstands regelt die Abläufe und Zuständigkeiten innerhalb unseres Kreisvorstands. Sie schafft klare Strukturen für die Sitzungen, Entscheidungsprozesse und Aufgabenverteilung – damit unsere Arbeit effizient, transparent und im Sinne aller Mitglieder erfolgen kann.

  • Geschäftsordnung Vorstand