Geschäftsordnung des Vorstands

§1 Sitzungen

  1. Der Vorstand tagt in der Regel zweiwöchentlich. Die Sitzungstermine werden samt
    Sitzungsort, durch die Geschäftsstelle auf der Homepage und im Kalender
    angekündigt. Der aktuelle Sitzungstermin ist im Wechsel Montag, 17 Uhr, und Dienstag,
    17:30 Uhr.
  2. Die Sitzungen finden digital oder in Präsenz mit der Möglichkeit einer hybriden
    Zuschaltung statt. Eine Erhöhung der Präsenztermine wird angestrebt. Eine digitale
    Zuschaltung Dritter kann auf Anfrage bei der Geschäftsstelle geschehen.
  3. Die Vorstandsmitglieder melden sich frühzeitig und spätestens bis zum Beginn einer
    Sitzung ab, wenn sie nicht oder nur verspätet teilnehmen können.
  4. Auf Antrag von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern ist eine Vorstandssitzung auch
    außerordentlich einzuberufen.
  5. Eine Sitzung, an der keine Beschlussfähigkeit besteht, kann zur Vorbereitung oder
    Vorberatung der Vorstandsarbeit genutzt werden.
  6. Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen sollen in den jeweils folgenden Sitzungen
    beschlossen werden. Innerhalb von zwei Wochen nach Beschluss werden sie in
    geeigneter Version den Mitgliedern in der Grünen Wolke zugänglich gemacht.

§2 Durchführung der Sitzungen, Tagesordnung und Sitzungsleitung

  1. Die Sitzungsleitung rotiert alphabetisch nach Vornamen. Ist die Person nicht anwesend,
    wird sie übersprungen. Jedes Vorstandsmitglied kann ohne Begründung beantragen,
    bei Anwesenheit übersprungen zu werden. Jedes Vorstandsmitglied kann beantragen,
    die Sitzungsleitung außerhalb der Rotation zu übernehmen. Diese Anträge sind
    beschlossen, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht. Die Rotation bleibt von
    Abweichungen unberührt.
  2. Die Protokollführung obliegt der Geschäftsstelle und bei deren Abwesenheit einem
    Mitglied des Vorstandes.
  3. Jedes Mitglied des Kreisverbands und der Geschäftsstelle ist berechtigt,
    Tagesordnungspunkte (TOP) und Beschlussvorlagen in die Vorstandssitzung
    einzubringen.
  4. Die Tagesordnung ist bis 24h vor Sitzungsbeginn zu ergänzen. Davon soll nur in
    begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Ein TOP ist grundsätzlich mit dem
    Namen des Einbringenden und der vorgeschlagenen Dauer der Bearbeitung zu
    versehen.
  5. Zu Beginn der Sitzung wird die TO beschlossen. Auf GO (Geschäftsordnungs-)Antrag
    kann die Reihenfolge angepasst oder zusätzliche Tagesordnungspunkte aufgenommen
    werden. Auf Antrag können TOP in den nicht-öffentlichen Teil verschoben werden.
  6. Unterlagen, die für einen TOP relevant sind, müssen mindestens 24h vor
    Sitzungsbeginn allen Vorstandsmitgliedern vorliegen.

§3 Beschlussfassung

  1. Der Vorstand beschließt in der Regel in Sitzungen nach § 1. Abstimmungen erfolgen
    offen. Jedes Vorstandsmitglied kann ohne Begründung geheime Abstimmung
    beantragen, Gegenrede ist nicht möglich. Für geheime Abstimmung, die keine
    Personenwahlen sind, kann ein digitales Tool genutzt werden, sofern dies mindestens
    eine Pseudonymisierung zulässt.
  2. Anträge können außerhalb von Vorstandssitzungen als Umlaufbeschluss gefasst
    werden. Umlaufbeschlüsse zu Finanzen, Terminen und der Aufnahme von Mitgliedern
    sowie dringliche Beschlüsse können in der Signalgruppe erfolgen, sofern kein
    Vorstandsmitglied beantragt, dies auf die Sitzung zu vertagen. Eine Dringlichkeit ist zu
    begründen.
  3. Beschlussfähig ist der Vorstand, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend
    sind. Vorstandsmitglieder können begründet auch im Vorfeld ihre Stimme für einen
    Beschluss abgeben, wenn sie nicht anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit bleibt davon
    unberührt.
  4. Wenn nichts anderes festgelegt ist, ist ein Antrag oder eine sonstige Entscheidung mit
    der einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder beschlossen. Ein
    Umlaufbeschluss ist mit absoluter Mehrheit aller Mitglieder im Vorstand beschlossen.
  5. Der Vorstand berücksichtigt bei Beschlussfassung Meinungen, die von Mitgliedern des
    Kreisverbandes geäußert wurden.
  6. Ein Beschluss des Vorstands kann zurückgeholt werden, das bedarf dann einer
    absoluten Mehrheit der Mitglieder des Vorstands.

§4 Gemeinsame Arbeit

  1. Kurzfristige Informationen, Ankündigungen und Nachfragen können über die
    Signalgruppe erfolgen. Die gemeinsame politische Diskussion und Beschlüsse des
    Vorstandes erfolgen in der Vorstandssitzung.
  2. Zugang zur genutzten Arbeitsplattform haben ausschließlich die Mitglieder des
    aktuellen Vorstandes und die Geschäftsstelle, um den Datenschutz zu wahren.

§5 Geschäftsordnung

    1. GO-Anträge können jederzeit von jedem Vorstandsmitglied gestellt werden. Ein Antrag
      ist ein GO-Antrag, wenn er die Festlegung von Redezeiten, eine Änderung der TO oder
      ähnliche nicht inhaltliche Punkte der laufenden Sitzung betrifft. Sie gelten als
      beschlossen soweit kein Vorstandsmitglied widerspricht. Widerspricht ein
      Vorstandmitglied, so ist über den Antrag abzustimmen.
    2. GO-Anträge haben stets Vorrang vor Redebeiträgen.
    3. Von der geltenden GO kann im Einzelfall auf einen Antrag hin mit 2/3-Mehrheit der
      anwesenden Vorstandsmitglieder abgewichen werden.
    4. Die GO kann ausschließlich auf einen Antrag hin mit der Zustimmung von 2/3 aller
      Vorstandsmitglieder geändert werden.