Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit dem aktuellen Schulnetzplan hat der Stadtrat am 19. Dezember 2025 auch eine
Regelung für das Aufnahmeverfahren an Jenaer Schulen beschlossen. Dort heißt es:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegende Allgemeinverfügung zum
Schulaufnahmeverfahren auf der Grundlage des § 15a Abs. 8 Thüringer Schulgesetz
mit dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen – nach einer erneuten rechtlichen
Prüfung durch die Schulaufsichtsbehörde – umzusetzen.“
Mit Bezug auf die Presseberichte vom 14. März zum offenbaren Scheitern dieses
Vorgehens frage ich:
Was ist seitens der Stadt Jena zwischen Beschlussfassung im Dezember 2025 und
Mitte März 2026 unternommen worden, um diesen Beschluss des Stadtrates
umzusetzen?
Wie ist die Lage bei den Schulaufnahmeverfahren für das Schuljahr 2026/27
einzuschätzen, was ergibt sich für die Folgejahre?
Welche Möglichkeiten haben Eltern einerseits, der Stadtrat andererseits, um die
angestrebte Wahlmöglichkeit pädagogischer Profile bei der Schulanmeldung zu
erreichen?
Matias Mieth
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN