Der Stadtrat beschließt:
001 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeiten für ein stadtweit sichtbares zentrales „Feuerwerk“ z.B. in Form einer Lasershow oder Drohnen-Show zu prüfen und dabei auch die örtliche Wirtschaft einzubeziehen.
002 Aus Gründen der Sicherheit für Mensch und Tier empfiehlt der Stadtrat dem Oberbürgermeister zu prüfen, in welchen Gebieten und Zonen der Stadt Jena besondere Gefährdungen bestehen, die eine Regulierung von privatem Silvesterfeuerwerk erforderlich machen.
003 Dem Stadtrat ist bis 6 Monate nach Beschlussfassung über das Ergebnis der Prüfungen zu berichten.
Begründung:
Seit vielen Jahren sind „Feuerwerke“, die mit Hilfe einer Lasershow bzw. optischen Mitteln oder durch beeindruckende Drohnenshows erfolgen, eine attraktive Alternative insbesondere im Verhältnis zu privater Pyrotechnik und Böllern. Jena ist Lichtstadt und verfügt über eine herausragende Innovationskraft in der optischen Entwicklung und Industrie. In Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen oder Initiativen könnte Jena einen attraktiven eigenen Weg bei den Feierlichkeiten zum Jahresumbruch einschlagen, der Bevölkerung den wiederholten Wunsch eines städtischen Feuerwerks erfüllen und gleichzeitig die Belastung durch Lärm, Schmutz und Feuer für Mensch und Tier in der Stadt reduzieren. Laut einer aktuellen Umfrage des MDR sind 61 % der Menschen in Mitteldeutschland für ein Verbot privater Feuerwerkskörper. Maßgebliche Gründe sind der Schutz der Rettungskräfte, weniger Brände und die geringere Belastung für Tiere. Diesen Forderungen hat sich auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) angeschlossen.
Problematisch ist auch, dass zunehmend illegales und besonders gefährliches Feuerwerk verwendet wird. Eine klare und verständliche Regelung kann laut Aussage der GdP auch die Benennung von ausgewiesenen Böllerzonen beinhalten. Kommunen können privates Silvesterfeuerwerk nicht generell verbieten. Sinnvoll ist aber in jedem Fall eine stadtspezifische Analyse und begründete Benennung von Verbotszonen.