Finanzordnung

§1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Finanzordnung gilt für den Kreisverband Jena von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (KV Jena). Über die Änderung dieser Finanzordnung entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.
  2. Verantwortlich für die finanziellen Angelegenheiten des KV Jena ist der/die Schatzmeister*in.

§2 Mitgliedsbeiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 1% des monatlichen Nettoeinkommens, jedoch mindestens 7€.
  2. Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit den Beitrag aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen auf Antrag ganz oder teilweise reduzieren (Sozialklausel).
  3. Amts- und Mandatsträger*innen entrichten entsprechend Beschluss des Landesverbandes zusätzlich 15% der Mandatsträgerbeiträge. Amts- und Mandatsträger*innen sind Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Jenaer Stadtrat, welche eine der folgenden Funktionen haben: Fraktionsvorsitzende, Stadtratsvorsitzende, Ausschussvorsitzende, Mitglieder in Aufsichtsräten, Mitglieder in Beiräten städtischer Unternehmen. Darüber hinaus werden kommunale Wahlbeamte als Amtsträger*innen betrachtet.

§3 Frist und Zahlung

  1. Jedes Mitglied ist zur regelmäßigen Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Diese Pflicht endet auch mit dem Geben einer gültigen Einzugsermächtigung.
  2. Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich fällig, wenn mit dem/der Schatzmeister*in kein abweichender Modus vereinbart wurde. Die Beiträge sind in der ersten Hälfte der Zahlungsperiode fällig.
  3. Die Mitglieder sind angehalten, ihre Beiträge selbst zur Vermeidung von Kosten per Dauerauftrag zu entrichten.
  4. Ein Mitglied verliert seine Mitgliedschaft beim KV Jena, wenn selbstverschuldet mehr als sechs Monatsbeiträge im Rückstand sind. Nach drei Monaten wird das Mitglied durch den/die Schatzmeister*in angemahnt.
  5. Eine über diese Fristen hinaus verspätete Beitragszahlung ist unter Zustimmung des Vorstands möglich. Ein Anspruch auf diese Fristverlängerung besteht nicht.

§4 Spenden & Sponsoring

  1. Der KV Jena ist berechtigt, Spenden anzunehmen. Die Bestimmungen der Beitrags- und Kassenordnung von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gelten entsprechend.
  2. Der/Die Schatzmeister*in stellt den Eingang einer Spende fest und prüft ihre Ordnungsmäßigkeit gemäß §25 Gesetz über die politische Parteien (PartG). Unzulässige Spenden werden nicht angenommen.
  3. Für den Umgang mit Spenden/Sponsoring gilt darüber hinaus der Spendenkodex von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

§5 Schatzmeister*in

  1. Der/Die Schatzmeister*in wird von der Mitgliederversammlung des KV Jena im Rahmen der turnusmäßigen Vorstandswahl gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Der/Die Schatzmeister*in erhält eine Einzel- Vollmacht für alle Bankkonten des KV Jena.
  2. Der/die Schatzmeister*in ist für die ordnungsgemäße Haushaltsführung des KV Jena in dem Sinne verantwortlich, dass der KV Jena seinen Verbindlichkeiten und politischen Aufgaben jederzeit nachkommen kann. Er/Sie erstellt mit dem Vorstand den Rechenschaftsbericht und eine mittelfristige Finanzplanung gemäß §8, führt die Finanzen und Bankkonten, stellt der Mitgliederversammlung im ersten Quartal eines Jahres die Finanzplanung vor, bewahrt die Finanzunterlagen gemäß PartG auf, erhebt und achtet auf Übertragung aller Beiträge gemäß §2 und §3 und überprüft die Zulässigkeit von Spenden gemäß §4.
  3. Der/die Schatzmeister*in erstellt Zuwendungsbescheinigungen im ersten Quartal nach dem vorangegangenen Rechnungsjahr (Kalenderjahr), es sei denn, das Mitglied hat schriftlich oder per E-Mail seinen Verzicht dazu erklärt.
  4. Der/die Schatzmeister*in ist in Finanzfragen Ansprechpartner*in des KV Jena (Kassierer*in im Sinne der Beitrags- und Kassenordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen) und allen Organen des KV Jena jederzeit unter Beachtung des Datenschutzes auskunftspflichtig.
  5. Die Finanzunterlagen sind Eigentum des KV Jena und nach den aktuell geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu archivieren.

§6 Rechnungsprüfung

  1. Die Finanzbuchhaltung, die Rechnungsprüfung und die Erstellung des Jahresrechenschaftsberichtes erfolgt über das Finanzreferat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen.
  2. Die Rechnungsprüfung beinhaltet die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, sowie die Angemessenheit der Ausgaben und das Übereinstimmen der Ausgaben mit den Beschlüssen.
  3. Ergeben sich aus der Prüfung Fragen oder Unstimmigkeiten, so hat der Vorstand in angemessener Frist die erforderliche Aufklärung beizubringen.
  4. Das Ergebnis der Rechnungsprüfung ist der Mitgliederversammlung in schriftlicher Form mitzuteilen und dem Rechenschaftsbericht beizulegen. Mit der Entlastung übernehmen die Mitglieder die Verantwortung für das Finanzwesen der abgelaufenen Rechnungsperiode.

§7 Rechenschaftsbericht

  1. Der Vorstand hat über die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen zum Ende des Rechnungsjahres in einem Rechenschaftsbericht nach §24 PartG wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen fristgerecht gemäß den Vorschriften des 5. Abschnitts PartG und gemäß den Bestimmungen der Beitrags- und Kassenordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen Rechenschaft zu geben.
  2. Dieser wird vom Schatzmeister*in dem/der Landesschatzmeister*in übergeben und von allen Vorstandsmitgliedern unterschrieben.
  3. Der Rechenschaftsbericht ist zugleich Jahresabschluss und als solcher der Mitgliederversammlung des KV Jena zugänglich zu machen.
  4. Es gilt der jeweils aktuelle Kontenplan von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen.

§8 Erstattungen

  1. Erstattungen nach dieser Ordnung erhalten Mitglieder des KV Jena und andere.
  2. Erstattungsfähig sind nur Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Sachkosten, die sich aus einem Amt, Auftrag, Beschluss des Vorstands oder der Mitgliederversammlung oder einer Wahl der Mitgliederversammlung ergeben (sachlicher Geltungsbereich). Diese müssen mit Originalbeleg bis 3 Monate nach Entstehung der Kosten, bei Jahreswechsel bis zum 31. Januar, bei dem/der Schatzmeister*in mit dem entsprechenden Formular [1] beantragt werden.
  3. Erstattet werden die tatsächlich nachgewiesenen Fahrtkosten durch Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (bei Bahnfahrten: 2.Klasse). Dies gilt im Einzelfall auch für Taxifahrten, wenn die Benutzung anderer Verkehrsmittel unmöglich oder unzumutbar war. Überhöhte Aufwendungen können bei der Erstattung in Abzug gebracht werden. Erstattet werden die tatsächlich nachgewiesenen Fahrtkosten durch Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (bei Bahnfahrten: 2.Klasse). Dies gilt im Einzelfall auch für Taxifahrten, wenn die Benutzung anderer Verkehrsmittel unmöglich oder unzumutbar war. Überhöhte Aufwendungen können bei der Erstattung in Abzug gebracht werden. Die Mitglieder des KV Jena sind angehalten, alle Möglichkeiten der Preisermäßigung auszunutzen. Dies gilt insbesondere für den Frühbucherrabatt  bei der Deutschen Bahn AG. Die BahnCard kann auf Antrag erstattet werden, wenn ihre Ersparnis deren Kosten übersteigen.
  4. Bei Benutzung des privaten PKW werden die Fahrtkosten mit 0,30 €/km zzgl. der tatsächlich nachgewiesenen Park- und Straßenbenutzungsgebühren erstattet. Zum Nachweis ist ein Routenplaner beizufügen.
  5. Erstattet werden die tatsächlich nachgewiesenen Übernachtungskosten je Übernachtung, bei Kommunen bis 500.000 Einwohner bis zu 75€ je Übernachtung, bei Kommunen über 500.000 Einwohner bis zu 100€. Darüber hinaus gehende Kosten bedürfen zur Erstattung einer einfachen Mehrheit des Vorstands.
  6. Erstattet werden die tatsächlich nachgewiesenen Sachkosten. Diese sind vorher bis zu einer Höhe von 300€ beim Schatzmeister*in, bei darüber hinausgehenden Beiträgen vorher beim Vorstand zu beantragen. Davon unberührt bleibt die Berichtspflicht über erstattete Sachkosten der Schatzmeister*in im Vorstand
  7. Der/die Anspruchsberechtigte ist aufgefordert, auf die Erstattung der geltend gemachten Aufwendungen ganz oder teilweise zugunsten einer Verzichtspende an den KV Jena zu verzichten.

§9 Inkrafttreten

  1. Diese Finanzordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung des KV Jena am 24.07.2021 in Kraft.

Fußnoten:

[1] Verfügbar auf der Webseite des KV Jena unter gruene-jena.de/kreisverband-jena/erstattungsformulare/.